Frühzeitig klare Sicht schaffen!

Raus aus dem Renten-Dschungel – frühzeitig klare Sicht für die Zeit nach dem Erwerbsleben schaffen. Als unabhängiger Rentenberater und erfahrener Personalleiter berate und unterstütze ich meine Mandanten in allen Rentenangelegenheiten sowie in angrenzenden Rechtsgebieten.


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Vergütung der Beratungsleistung

Als freier und unabhängiger Rentenberater bin ich gesetzlich dazu verpflichtet, die Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG). zu berechnen. Für eine Erstberatung, in der ich mir einen Überblick über Ihre Situation verschaffe und Ihre Fragen beantworte, berechne ich für Privatpersonen 90,00 € zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. In diesem Gespräch können in der Regel schon viele Fragen geklärt und eine Orientierung gegeben werden.

Weitere Leistungen, wie Durcharbeiten von Unterlagen, Berechnung von Ansprüchen, Antragstellung, Verhandlung oder gerichtliche Vertretung werden nach Aufwand und Anforderung abgerechnet, hierfür gelten die §§ 2, 3 des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes. Eine konkrete Information über diesbezüglich anfallende Kosten erfolgt vor Auftragserteilung. Alternativ vereinbare ich mit Ihnen eine die gesetzlichen Gebühren übersteigende Vergütung bzw. ein Pauschalhonorar, wobei die Gebühren für die Erstberatung angerechnet werden.

Für Betriebe erfolgt die Honorarberechnung ausschließlich auf Basis einer Honorarvereinbarung.

Steuerlicher Hinweis

Die Finanzämter erkennen Rechtsberatungs- und Prozesskosten sowie an Rentenberater gezahlte Honorare, die im Zusammenhang mit Ansprüchen aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder privater oder betrieblicher Altersvorsorge stehen, als Werbungskosten an. (BMF IV B 5 - S 2255 -286/97) Rechtsschutzversicherung?

Bitte beachten Sie: Rechtsschutzversicherungen übernehmen im Regelfall nach den Versicherungsbestimmungen keine Gebühren für Beratung und Vertretung außerhalb anhängiger sozialrechtlicher Streitigkeiten. Die Kostenerstattung erfolgt in der Regel erst ab dem Klageweg.


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